Kontakt

Katja Ceglewski
Susanne Großmann-Borchardt
Telefon: 030 / 29 49 35 82
ambulant@stuetzrad.de

Der Qualitätszirkel (QZ)
Den ambulanten QZ gibt es seit 2008. Unter seiner Federführung und im engen Austausch mit damals sieben ambulanten Trägern und der AWO (Qualitätsnetzwerk) gelang es, ein auf den ambulanten Bereich zugeschnittenes Qualitätsmanagementhandbuch zu entwickeln. Seit 2016 gibt es einen Gesamt-Stützrad-QZ und unser Handbuch gilt als Grundlage 😉

Begleiteter Umgang

Im Mittelpunkt des Begleiteten Umgangs steht das Kind.

Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern oder mit anderen engen Bezugspersonen. Beziehungen und Bindungen des Kindes zu den Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen können durch den Begleiteten Umgang aufgebaut, erhalten oder stabilisiert werden.

Der Begleitete Umgang basiert auf den §§ 1684, 1685 BGB und § 18 Abs.3 SGB VIII.

Das seit 1.7.1998 geltende Kindschaftsrecht zielt insbesondere auf die Verbesserung der Rechte der Kinder, auf die Förderung der selbständigen Konfliktregulierungsfähigkeit von Eltern und auf die enge Verknüpfung der gerichtlichen Verfahren mit Beratungsangeboten der Jugendhilfe ab.

Eltern wie Kinder sind im Rahmen von Trennung und Scheidung mitunter überfordert. Eine einvernehmliche, eigenverantwortliche Regelung im Kindesinteresse ist durch die bestehenden familiären und partnerschaftlichen Konflikte der Beteiligten oftmals nicht mehr möglich. In dieser Situation nimmt die Umgangsberatung die vermittelnde Rolle zwischen den Konfliktparteien ein und vertritt die Interessen des Kindes.

Begleiteter Umgang ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche, nicht sorgeberechtigte Eltern, Geschwister, Groß-, Stief- und ehemalige Pflegeeltern, mit dem Ziel, tragfähige Umgangsregelungen zum Wohle des Kindes zu erarbeiten.

Die begleitenden Gespräche werden nach Möglichkeit in einem Co-Team geführt. Ein intensiver Austausch beider Personen schafft die Möglichkeit, sehr reflektiert am Fall zu arbeiten.

Der Begleitete Umgang findet in der Regel werktags in der Zeit zwischen 09.00 und 18.00 Uhr in den Räumlichkeiten von Stützrad gGmbH statt.

Wie wir arbeiten
– Abstimmung zwischen den Beteiligten (Kind-Umgangssuchender-Umgangsgewährender)
– Vorbereitende und begleitende Beratungsgespräche
– Erarbeiten einer Eingangsvereinbarung
– Anbahnung und/ oder Begleitung der Umgangskontakte auch außerhalb der Trägerräume und Haushalte
– Fallbezogene Erschließung von Ressourcen und Einrichtungen im Sozialraum zur Verselbständigung des Umgangs

    Gerne können Sie uns über dieses Formular kontaktieren.

    Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.